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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ralph Conrad Schornsteinfegermeisterbetrieb

 
Dem Vertrag liegt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) mit ihren Teilen:
* Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen,
* Allgemeine Technische Vorschriften, in der gültigen Fassung zugrunde, soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist. Die VOB ist in unseren Geschäftsräumen einzusehen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehenden Vertragsbedingungen des Auftragsgebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Das Angebot mit allen Bestandteilen bleibt unser geistiges Eigentum. Das Fotokopieren und seine Weitergabe an Mitbewerbern oder sonstige zweckfremde Verwendung ist nicht gestattet. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebotspreise gelten nur als  Festpreise wenn wir dieses schriftlich zusagen.  Unserer Angebotserstellung liegt grundsätzlich die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) in der jeweils aktuellen Fassung zu Grunde.
Tritt nach Abgabe des Angebotes eine Änderung des Tariflohnes, der Werkstoffpreis oder der lohnabhängigen Gemeinkosten ein, so ändert sich für den Teil der Leistung, der vereinbarungsgemäß erst mindestens zwei Monate nach Vertragsabschluss erbracht wird, der Angebotspreis entsprechend.
Nach VOB/B§ 16 steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Abschlagszahlung in möglichst kurzen Zeitabständen in Höhe der jeweilig nachgewiesenen vertragsmäßigen Leistungen zu.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Skontoabzüge sind nicht zulässig (VOB/B § 16). Die Schlusszahlung hat binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Unsere Preise sind Bruttopreise, also inkl. der zurzeit geltenden MwSt.
Erfüllungsort und - soweit die Vereinbarung eines Gerichtsstandes nach § 36 Zivilprozessordnung zulässig ist - ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist der Ort unseres Betriebssitzes.
Der Auftragnehmer hat für Bearbeitungsschäden eine Schadensversicherung abgeschlossen.
Für etwa auftretende Bearbeitungsschäden haftet der Auftragnehmer jedoch nur in Höhe
des abgedeckten Risikos. Für weitergehende Schäden wird nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet. Eine Haftung des Auftragnehmers für Bearbeitungsschäden ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber es versäumt hat, den Auftragnehmer auf ein erhöhtes Schadensrisiko am Bearbeitungsgegenstand hinzuweisen.
 
Uns erteilte Aufträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform.  Änderungen einzelner oder der gesamten vertraglichen Leistungen bedürfen der Schriftform.  Aufträge bedürfen zur Erlangung Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.  Baufertigstellungsanzeigen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
Sollten evtl. gesetzliche Bestimmungen Teilen dieser Geschäftsbedingungen widersprechen, gelten die übrigen Teile jedoch in vollem Umfang. 


Stand Januar 2017